Whistleblowing

Sicherer kanal für hinweise

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Unbegründete oder in böser Absicht eingereichte Meldungen werden nach geltendem Recht verfolgt. Die Gesellschaft kann Sanktionen verhängen, wenn die strafrechtliche Verantwortlichkeit der meldenden Person wegen Verleumdung, übler Nachrede oder entsprechender Delikte im Zusammenhang mit einer Meldung an Justiz- oder Rechnungsprüfungsbehörden oder ihre zivilrechtliche Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit festgestellt wird, auch durch ein erstinstanzliches Urteil.

Zugang zum geschützten Bereich
1 Der Anzeigende greift anonym auf die Webanwendung zu, indem er die zu meldende Straftat, die Beweismittel (deren Metadaten gelöscht werden) und die dazugehörigen Informationen eingibt
2 Als Ergebnis des Versands der Meldung erhält der Meldende vom System einen Identifikationscode, der sich auf die Meldung bezieht
3 Der Zugriff auf die im System eingegangenen Meldungen erfolgt durch den Whistleblowing-Report-Manager, eine autonome Einheit, die speziell für die Verwaltung von Meldungen ausgebildet ist und diese absolut vertraulich behandelt.
4 Aufgrund des Entkopplungsprinzips behandelt das System die Identifikationsdaten des Meldenden getrennt vom Inhalt der Meldung, so dass die Meldung anonym verarbeitet werden kann und anschließend nur in den Fällen, in denen dies unbedingt erforderlich ist, mit der Identität des Meldenden in Verbindung gebracht werden kann, wenn der Meldende zusätzliche Daten anfordert, die akzeptiert oder abgelehnt werden können
5 Der Report Manager erhält eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald er einen neuen Bericht erhält.